Wir über Luftdichtheit



Thema: „Anpresslatte“

Dampfbremsfolien werden als Luftdichtheitsschicht raumseitig und vollflächig über das betreffende Bauteil verlegt. Folienüberlappungen werden mit Klebebändern (Acrylatklebern auf Papierträger) verbunden. Die Anschlüsse der Folie an begrenzendes Mauerwerk werden mit Flüssigklebern (Acrylatkleber), Durchdringungen und Einbauteile wiederum mit Klebebändern (Acrylatkleber auf elastischem Träger) hergestellt.

Hersteller bewerben ihre Produkte zur Verklebung von Dampfbremsen häufig mit der Versprechung - „keine Anpresslatte (mechanische Sicherung) notwendig“. Es gibt gute Gründe dieser Versprechung nicht zu vertrauen:

Acrylatkleber: Die speziellen Hochleistungskleber auf Acrylatbasis härten nicht aus, sondern bleiben elastisch. Dadurch erhalten sie ihre hohe Dauerklebekraft. Geraten aber Verbindungsstellen bei oder nach der Verklebung unter Spannung (z.B. durch nicht zug- und faltenfreie Folienverlegung, Bauteilbewegungen, Materialschrumpfung, u.s.w.) löst sich der Acylatkleber aufgrund seiner Nachgiebigkeit und der dauerhaft wirkenden Zugkräfte langsam von der Folie und/ oder den begrenzenden Bauteilen ab.

Lebensdauer: Die Standzeit eines Daches beträgt heute mindestens 50 Jahre. Die Nachhaltigkeit der Klebekraft von Acylatklebestoffen ist für diese Dauer in realer Anwendung noch nicht nachgewiesen. Hersteller geben für ihre Produkte maximal sechs Jahre Garantie.

Verarbeitungsrichtlinien: In den Verarbeitungshinweisen der Hersteller von Klebestoffen findet sich stets die Forderung, daß Untergrund und Dampfbremse tragfähig, trocken, staub- und fettfrei sein müssen. Während der witterungsabhängigen, oft mehrtägigen Trocknungszeit von Flüssigklebern dürfen Folien nicht auf Zug belastet   werden (müssen also auch vor Windlast geschützt werden). Diese Forderungen sind weit von der Realität des Baualtags entfernt.

PE-Folien: Den größten Anteil der als Luftdichtheitsschicht im Leichtbau verwendeten Dampfbremsen stellen in Deutschland die sogenannten PE-Folien (Polyethylen-Folien). Von Herstellern werden PE-Folien u.a. beschrieben als: „wachsartig, schweißbar, schlecht klebbar“. Der Herstellungsprozess von PE-Folien erfordert den Einsatz von Trenn- und Gleitmitteln (Additive). Sie und weitere brandhemmende Mittel werden dem Granulat vor dem Schmelzvorgang zugesetzt und dadurch zu Bestandteilen der Folie. PE-Folien können diese Bestandteile nachträglich durch Diffusionsvorgänge an der Oberfläche ausschwitzen. Dort bilden sie eine Trennschicht zwischen Folie und Klebestoffen und lösen die Verbindung.

„Ungeregelte Bauprodukte“: Die verwendeten Materialien, Folien und Klebemittel, sind keine geregelten Bauprodukte. Folien werden in der Bauregelliste C geführt; Klebemittel sind in keiner Bauregelliste geführt. In die Bauregelliste C werden nicht geregelte Bauprodukte aufgenommen, für die es weder technische Baubestimmungen, noch Regeln der Technik gibt und die für die Erfüllung baurechtlicher Anforderungen nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Produkthaftung: Herstellerrichtlinien stehen in Rechtsrang zwar vor DIN Normen und A.a.R.d.T., aber nur solange das Produkt funktioniert. Im Schadensfall wird es Baubeteiligten kaum gelingen die Einhaltung aller Anforderungen gegenüber dem Hersteller nachzuweisen. Die Haftung für das Produkt im eingebautem Zustand tragen dann Verarbeiter und Bauleiter.

Um diesen Schwachpunkten erfolgreich zu begegnen gibt es eine einfache Antwort:

Klebeverbindungen müssen zusätzlich mechanisch mit einer Anpresslatte gesichert werden!
Das ist eine Forderung, die auch schon in der DIN 4108-7 gestellt wird. Verbindungen von Dampfbremsfolien untereinander sowie deren Anschlüsse an begrenzende Bauteile nur auf Klebebasis entsprechen nicht den anerkannten Regeln der Technik.

© Fa. Luftiqus, Ausführungsbeispiel Fa. Luftiqus, Anpresslatte veröffentlicht in TrockenBau Akustik 02/2003 S.34 im Artikel „Gehen Sie auf Nummer sicher!“

© Fa. Luftiqus, Ausführungsbeispiel Fa. Luftiqus, Anpresslatte